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Föderalismus und Regionalismus in Österreich
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Verfasserangabe:
Peter Bußjäger
Jahr:
2018
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Das Gedenkjahr 2018 hat auch für den österreichischen Föderalismus Relevanz. Zwar erfolgte die Konstituierung Österreichs als Bundesstaat erst mit dem Inkrafttreten der Bundesverfassung am 1. Oktober 1920, die Weichen wurden jedoch bereits in den ersten Novembertagen des Jahres 1918 gestellt. Nach dem Zusammenbruch der Monarchie im Oktober/November 1918 erklärten die meisten deutschsprachigen Kronländer Cisleithaniens, also des österreichischen Teils der Habsburgermonarchie, ihren Beitritt zum Deutsch-Österreichischen Staat, wie es in den Erklärungen jeweils gleich lautete.[1] Daraus resultiert der Gründungsmythos der Republik, der von föderalistischer Seite gerne vertreten wird: Die Länder hätten den Bundesstaat begründet (und nebenbei gesagt, dies 1945 gleich ein zweites Mal).[2] Freilich deutet schon der Gleichklang der Beitrittserklärungen darauf hin, dass sie koordiniert waren. Tatsächlich muss die Gründung der Republik, die am 12. November 1918 ausgerufen worden war, als ein paralleler Vorgang zwischen Bund und Ländern verstanden werden. Die Frage, wer zuerst da war, ist müßig, es hätte den österreichischen Bundesstaat nicht ohne die gleichzeitige Existenz der Zentralregierung und der Landesebene gegeben. (Quelle: www.bpb.de)
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Verfasserangabe:
Peter Bußjäger
Jahr:
2018
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Beschreibung:
H. 34-35, S. 25-31
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