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„Corona-Spaziergänge“ und die Versammlungsfreiheit

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Verfasser: Eibenstein, Henrik; Greve, Holger
Verfasserangabe: Henrik Eibenstein ; Holger Greve
Jahr: 2022
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Einschätzung, dass „immer dann, wenn Menschen aufeinandertreffen und sich austauschen, das Risiko einer Ansteckung (mit COVID-19) besonders groß“ ist, entspricht – auch und insbesondere unter der SARS-CoV-2-Variante Omikron (B.1.1529) – unverändert dem Stand der Wissenschaft. Damit korreliert, dass ein effektiver Infektionsschutz vornehmlich auf die Reduktion zwischenmenschlicher Kontakte abzielt. Da aber gerade die örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung Wesensmerkmal einer Versammlung iSv Art. 8 GG ist und ihr damit Infektionsgefahren inhärent sind, ergibt sich hieraus zwangsläufig ein in Versammlungsbeschränkungen sichtbar werdendes Spannungsfeld. Um ihnen zu entgehen, wurden Versammlungen bereits zu Beginn der Epidemie mitunter in „Spaziergänge“ umdeklariert. Eine bundesweite Dynamik löste das Phänomen der sogenannte „Corona-Spaziergänge“ schließlich im November/Dezember 2021 aus, als im Raum Erfurt und Schweinfurt derartige Zusammenkünfte mit hohen vierstelligen Teilnehmerzahlen und teilweise gewaltsamen Ausschreitungen beobachtet werden konnten. Seither sind bei allerorts stattfindenden, regelmäßig nicht angemeldeten „Lichter- oder Montagsspaziergängen“ bis zu 50000 Teilnehmer zu verzeichnen. Dabei gehen die Ordnungsbehörden weitgehend davon aus, dass mit der unterlassenen Anmeldung „systematisch und zielgerichtet (…) die Möglichkeit der Ordnungsbehörden, auf Demonstrationsgeschehen vorbereitet und adäquat zu reagieren, ausgehebelt werden (soll)“. In Reaktion hierauf haben sich die zuständigen Versammlungsbehörden teilweise dazu veranlasst gesehen, „jede nicht ordnungsgemäß im Sinn von § 14 VersG angemeldete und behördlich bestätigte Versammlung“ präventiv für ein bestimmtes Gemeindegebiet im Wege der Allgemeinverfügung „ganztätig zu verbieten“. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Eibenstein, Henrik; Greve, Holger
Verfasserangabe: Henrik Eibenstein ; Holger Greve
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 6, S. 377-378
Schlagwörter: Querdenker; Versammlungsfreiheit
Schlagwortketten:
Pandemie / Pandemiebekämpfung / Protestbewegung / Verstöße
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