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Medizinische Untersuchungen zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld II

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Verfasser: Fischer, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Fischer
Jahr: 2021
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Eine medizinische Untersuchung, die ein Träger der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II vom Antragsteller verlangt, stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers nach Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG dar. Untersuchungen dürfen deshalb nur unter engen Voraussetzungen vom Antragsteller verlangt werden, und zwar was den Zweck der Untersuchung als auch die Art und Weise der Durchführung betrifft. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Antragsteller verpflichtet, sich der Untersuchung zu stellen und soweit erforderlich daran mitzuwirken, damit die Voraussetzungen für seinen Leistungsanspruch geprüft werden können. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fischer, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Fischer
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 14, S. 537-541
Schlagwortketten:
Arbeitslosengeld II / Leistungsvoraussetzung / Ärztliche Untersuchung / Persönlichkeitsrecht / Anfechtung
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