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Leitfaden für Arbeitslose

der Rechtsratgeber zum SGB III
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Stascheit, Ulrich; Winkler, Ute; Fachhochschule <Frankfurt, Main> / Arbeitslosenprojekt TuWas
Verfasserangabe: Ulrich Stascheit ; Ute Winkler
Jahr: 2022
Verlag: Frankfurt am Main, Fachhochschulverlag
Mediengruppe: Bücher
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Exemplare

ZweigstelleStandorteStatusVorbestellungenFristBarcode
Zweigstelle: HdBA Schwerin Standorte: S 02.06.03 a 36. Aufl. Sta Status: Entliehen Vorbestellungen: 0 Frist: 22.05.2024 Barcode: 134406
Zweigstelle: HdBA Schwerin Standorte: S 02.06.03 a 36. Aufl. Sta Status: Entliehen Vorbestellungen: 0 Frist: 30.05.2024 Barcode: 134405

Inhalt

Die 36. Auflage bringt den Leitfaden auf den Stand März 2022. Anders als bei der 2020 erschienenen Vorauflage hat der Gesetzgeber seitdem das SGB III kaum verändert.
 
Lediglich die COVID-19-Pandemie hinterließ Spuren; insbesondere bei der Regelung des Kurzarbeitergelds. Diese zeitlich möglicherweise auslaufenden Änderungen sind im Kapitel K auf dem Stand des »Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen« vom 23. März 2022 berücksichtigt.
 
Die Digitalisierung schreitet voran und macht auch vor der Arbeitslosenversicherung nicht halt. Seit 1927, also seit es die Arbeitslosenversicherung in Deutschland gibt, mussten sich Arbeitslose persönlich im Arbeitsamt bzw. in der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das hat der Gesetzgeber jetzt geändert. Seit dem 1.1.2022 genügt eine elektronische Arbeitslosmeldung im Fachportal der Bundesagentur. Der Gang zur Arbeitsagentur ist also nicht mehr nötig.
 
Die Rechtsprechung ist auf dem Stand März 2022 eingearbeitet. Eine für viele Arbeitslose wichtige Frage hat das BSG mit Urteil vom 4.3.2021 – B 11 AL 5/10 R geklärt: Lange war streitig, ob Rückforderungsansprüche der Behörden in vier Jahren oder in 30 Jahren verjähren. Jetzt gilt: Rückforderungsansprüche der Bundesagentur für Arbeit verjähren in vier Jahren; erst Vollstreckungsversuche können, wenn sie bestandskräftig werden, die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängern.
 
Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, die eine einheitliche Praxis der Agentur für Arbeit gewährleisten sollen, sind auf neuestem Stand berücksichtigt.
(Quelle: www.fhverlag.de)

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Details

Verfasserangabe: Ulrich Stascheit ; Ute Winkler
Jahr: 2022
Verlag: Frankfurt am Main, Fachhochschulverlag
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 02.06.03, 02.06.04, 02.06.05, 02.06.06
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ISBN: 978-3-947273-59-1
2. ISBN: 3-947273-59-2
Beschreibung: 36. Aufl. (Stand: März 2022), 719 S. : Ill., Tab.
Schlagwortketten:
Deutschland / Sozialgesetzbuch III / Arbeitslosengeld II / Ratgeber
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Kreppel, Horstpeter [Begr.]; Hammer, Andreas [Mitarb.]; Steinmeyer, Horst [Mitarb.]
Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Bücher