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Zur Anrechnung von Nebeneinkommen beim Zusammentreffen von Arbeitslosengeld (Alg I) und Grundsicherung (Alg II)
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Verfasserangabe:
Udo Geiger
Jahr:
2018
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Arbeitslose sollen den Leistungsbezug zuvörderst durch die Aufnahme zumutbarer Arbeit überwinden oder zumindest den Hilfebedarf verringern. Bei Arbeitslosen nach dem SGB III ist die Erwerbsobliegenheit Tatbestandsmerkmal der Arbeitslosigkeit (§ 138 Abs. 1 Nr. 2 SGB III), bei hilfebedürftigen, erwerbsfähigen Personen zentrale Forderung des Selbsthilfegebots aus § 2 SGB II.
Erfüllen Alg I-Aufstocker, d. h. Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld nach dem SGB III (Alg I) noch Grundsicherung nach dem SGB II (Alg II) zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts benötigen, das Selbsthilfegebot, kann ihnen ein nicht aufeinander abgestimmtes Ineinandergreifen der Einkommensanrechnung im SGB III einerseits und im SGB II andererseits in die Quere kommen. Ausweglos ist die Situation indes nicht. Wie tatsächlich oder normativ Abhilfe geschaffen werden kann, soll hier näher dargestellt werden. (Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Udo Geiger
Jahr:
2018
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Beschreibung:
H. 1, S. 3 - 5
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