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Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 II SGB IX in der öffentlichen Verwaltung - Verpflichtung des Dienstherrn zum Tätigwerden?

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Verfasser: Steiner, Harald
Verfasserangabe: Harald Steiner
Jahr: 2006
Die Personalvertretung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nach dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwer behinderter Menschen vom 1. 5. 2004 klärt der Arbeitgeber, wie die Arbeitsunfähigkeit seiner länger oder wiederholt kranken Beschäftigten möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).
In der arbeitsrechtlichen Literatur wird diese in § 84 II SGB IX statuierte Neuregelung bereits eingehend diskutiert. Dieser Beitrag beleuchtet die Thematik aus dem Blickwinkel des Beamtenrechts.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Steiner, Harald
Verfasserangabe: Harald Steiner
Jahr: 2006
Übergeordnetes Werk: Die Personalvertretung
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Beschreibung: Nr. 11, S. 417 - 423 : Ill.
Schlagwörter: Fehlzeit; Krankenstand
Schlagwortketten:
Öffentliche Verwaltung / Eingliederungsmanagement / Beamter
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