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Die Stellenbeschreibung in Recht und Praxis
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Verfasserangabe:
Nikolaus Polzer
Jahr:
2022
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Das Arbeitsverhältnis ist ein Austauschverhältnis. Während der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt, ist der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 611¿a BGB). Damit ein Arbeitnehmer die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllen und einen möglichst großen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens erbringen kann, ist es wichtig, die Anforderungen an den jeweiligen Stelleninhaber sowie dessen Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten festzulegen, letztlich also die Erwartungen des Arbeitgebers zu definieren. Dass eine solche Definition der jeweiligen Anforderungen, Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten wichtig ist, zeigt auch der seitens des BAG geprägte Satz, ein Arbeitnehmer müsse „tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann“ (BAG, NZA 2008, 693, 694) – es ist daher die Aufgabe des Arbeitgebers, gegenüber dem Arbeitnehmer festzulegen, „was er [tun] soll“. (Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Nikolaus Polzer
Jahr:
2022
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Beschreibung:
H. 16, S. [389] - 391
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Sprache:
Deutsch
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss