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Grundsicherung und die Erfüllung eines Kinderwunsches

Leistungsversagung im Zusammenhang mit der anonymen Samenspende
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Verfasser: Wersig, Maria; Hökendorf, Jörn
Verfasserangabe: Maria Wersig ; Jörn Hökendorf
Jahr: 2021
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Eine aktuelle Entscheidung zeigt ein Problemfeld auf, welches zwar bisher in der Praxis der Gerichte noch keine größere Bedeutung erlangt hat, aber für die Betroffenen durchaus von Gewicht ist, nämlich die Erfüllung eines Kindeswunsches unter den Bedingungen des Grundsicherungsbezuges nach dem SGB II. Die nicht abschließenden Überlegenden in der folgenden Darstellung zum Zugang von Leistungsberechtigten zur Reproduktionsmedizin bilden eine Ergänzung zu ihrem Anspruch auf Verhütungsmittel.
Es stellt sich jeweils die Frage, ob der Zugang eine Frage der finanziellen Mittel sein darf. Im Einzelnen wird ein möglicher Anspruch auf Kosten für die künstliche Befruchtung und für das therapiebedingte Einfrieren von Keimzellen (Kyrokonservierung) dargestellt. Der Schwerpunkt dieses Beitrags soll die Versagung von Leistungen durch die Leistungsträger sein, wenn die Mutter den bekannten Namen des Samenspenders nicht nennen möchte bzw. bei der Ermittlung des unbekannten Vaters nicht mitwirkt. (Quelle: Heft)

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Details

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Verfasserangabe: Maria Wersig ; Jörn Hökendorf
Jahr: 2021
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Beschreibung: H. 3, S. 99-104
Schlagwörter: Samenspende; Samenspender
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Künstliche Befruchtung
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