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Kooperationsplan im Bürgergeldgesetz - eine unverbindliche Zielvereinbarung?

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Verfasser: Kern, Uli
Verfasserangabe: Uli Kern
Jahr: 2023
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Durch das Bürgergeld wurde zum 1.1.2023 das SGB II umfangreich geändert. Eine wichtige Änderung betrifft die Eingliederungsvereinbarung (EinV). Diese soll künftig durch einen unverbindlichen Kooperationsplan ersetzt werden. Gesetzeszweck ist, mehr Augenhöhe und Bürgernähe herzustellen. Bei näherer Betrachtung geht es der Novelle allerdings darum, eine frühzeitige Kontrolle des Inhalts der EinV durch die Gerichte abzuschaffen, insbesondere unter dem Aspekt der Zumutbarkeit der Eigenbemühungen. Die gerichtliche Kontrolle soll durch ein behördliches Schlichtungsverfahren ohne Verfahrensgarantien ersetzt werden. Anders als vom Gesetzgeber beabsichtigt bleibt der Kooperationsplan auch im Bürgergeld ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, weil regelmäßig Eingliederungsleistungen mit aufgenommen werden sollen. Damit ersetzt er regelmäßig einen Verwaltungsakt über die Förderung, was charakteristisch für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist. Das hat zur Folge, dass die Rechtsprechung des BSG unverändert auch auf die Inhaltskontrolle des Kooperationsplans anzuwenden sein wird. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kern, Uli
Verfasserangabe: Uli Kern
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 3, S. [81] - 87
Schlagwortketten:
Bürgergeld / Bürgergeldgesetz / Eingliederungsvereinbarung / Kooperationsplan
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss