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Außerordentliche Kündigung wegen Ehrverletzungen des Arbeitgebers

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Verfasser: Jesgarzewski, Tim
Verfasserangabe: Tim Jesgarzewski
Jahr: 2013
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Anders als bei außerordentlichen Kündigungen wegen Eigentumsdelikten hat die Rspr. das Erfordernis der umfassenden Interessenabwägung bei Ehrverletzungen in der Vergangenheit ernst genommen. Es ist auch gegenwärtig nicht erkennbar, dass die Gerichte von ihrer einzelfallbezogenen Betrachtung abweichen. Differenzierter fällt das Fazit bei jüngsten Urteilen aus, die ehrverletzende Eintragungen bei Facebook zum Gegenstand haben. Offenbar wird aber einer über eine Internetplattform kommunizierten Ehrverletzung grundsätzlich größere Schwere beigemessen als einer herkömmlichen Äußerung. An diesem Punkt darf die Rspr. nicht stehenbleiben. Höchstrichterliche Entscheidungen zum Umgang mit dieser Fragestellung stehen aus. Es bleibt abzuwarten, ob das BAG insoweit zu differenzierenden Maßstäben kommen wird.
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Jesgarzewski, Tim
Verfasserangabe: Tim Jesgarzewski
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 11, S. 426-430
Schlagwortketten:
Arbeitsrecht / Kündigungsgrund / Ehrverletzung
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