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Betriebsratsarbeit in Zeiten einer Pandemie

§ 129 BetrVG
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Verfasser: Däubler, Wolfgang; Klebe, Thomas
Verfasserangabe: Wolfgang Däubler ; Thomas Klebe
Jahr: 2020
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Corona-Krise beeinträchtigt nicht nur das gesamte Wirtschaftsleben, sie hat auch die Betriebsratsarbeit vor neue Herausforderungen gestellt. Viele Betriebsräte befinden sich im Homeoffice oder im schlimmsten Fall in Quarantäne. Um dennoch die wichtigen Aufgaben, die die Betriebsräte in Unternehmen wahrnehmen, zu erfüllen, hat der Gesetzgeber in Windeseile einen neuen, bis zum 31.12.2020 befristeten, § BETRVG § 129 BetrVG verabschiedet. Die Autoren stellen diese Regelung in kritischer Reflexion dar.
(Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Däubler, Wolfgang; Klebe, Thomas
Verfasserangabe: Wolfgang Däubler ; Thomas Klebe
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 9, S. [545] - 551
Schlagwortketten:
Corona / Betriebsratsarbeit
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