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My Home(Office) is my castle - Zum Recht des Betriebsrats und der Berufsgenossenschaft, Arbeitsplätze zu besichtigen
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Verfasserangabe:
Wilfried Ganz
Jahr:
2018
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Betriebsrat und Berufsgenossenschaft (BG) haben die Aufgabe, Arbeitsplätze zu besichtigen und bei nicht ordnungsgemäßen Zuständen dafür zu sorgen, dass hier Abhilfe geschaffen wird. Dieses Recht ist in § 80 BetrVG bzw. § 19 II SGB VII niedergelegt. Das Betretungs-und Besichtigungsrecht dient dabei in erster Linie dem Gesundheitsschutz der dort tätigen Arbeitnehmer und soll Sorge dafür tragen, dass der Arbeitnehmer vor unnötigen und gesetzwidrigen Belastungen am Arbeitsplatz geschützt wird. Dieses Recht ist dann problematisch, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Betriebsstätte des Unternehmers beschäftigt wird, sondern in einem sog. Homeoffice. Ein Homeoffice befindet sich regelmäßig im privaten Wohnbereich des Arbeitnehmers und unterliegt damit grundsätzlich dem Unverletzlichkeitsschutz des Art. 13 GG. Der Beitrag stellt Überlegungen zu der Frage an, in wie weit diese beiden Rechtspositionen miteinander kollidieren und welche Regeln hier gelten dürften. (Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Wilfried Ganz
Jahr:
2018
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 2, S. 35 - 37
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