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Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats bei Einstellungen und Versetzungen

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Verfasser: Groß, Ferdinand
Verfasserangabe: Ferdinand Groß
Jahr: 2016
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In Unternehmen mit i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Betriebsrat bei Einstellungen und Versetzungen von Arbeitnehmern gem. § 99 BetrVG mitzubestimmen. Der Arbeitgeber hat vor der Durchführung einer solchen personellen Einzelmaßnahme den Betriebsrat hierüber zu unterrichten. Ob er jedoch die Anforderungen des Gesetzes und der Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Unterrichtung erfüllt hat, zeigt sich im Streitfall in der Regel erst im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren gem. § 99 IV BetrVG und damit zeitlich oftmals zu einem sehr späten Zeitpunkt. Zwei Entscheidungen des BAG aus der jüngeren Vergangenheit (ArbRAktuell 2015, 135 m. Anm. Gragert und NZA 2015, 1081) geben Anlass für eine zusammenfassende Darstellung der Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats bei Einstellungen und Versetzungen für die Praxis. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Groß, Ferdinand
Verfasserangabe: Ferdinand Groß
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 1, S. 7 - 10
Schlagwortketten:
Betriebsrat / Informationsrecht / Einstellung / Versetzung
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