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Darf der Arbeitgeber das?
Versetzung und Abordnung
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Verfasserangabe:
Sandra Kunze
Jahr:
2019
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Oft werden Tarifbeschäftigte auf einem anderen Arbeitsplatz, an einem anderen Arbeitsort, in einer anderen Dienststelle eingesetzt. Dann stellt sich die Frage: Darf der Arbeitgeber das anweisen?
Darum geht es:
Im Rahmen seines Weisungsrechts darf der Arbeitgeber auch andere Tätigkeiten zuweisen.
Die Tarifverträge erlauben Versetzungen und Abordnungen von Beschäftigten.
Dabei hat der Arbeitgeber allerdings die engen Voraussetzungen zu beachten.
(Quelle: Der Personalrat)
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Sandra Kunze
Jahr:
2019
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Beschreibung:
H. 5, S. 17 - 19 : Abb.
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