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Sind Sperrzeiten (SGB III) und Sanktionen (SGB II) Instrumente der Aktivierungspolitik der Bundesagentur für Arbeit?

Einsatz und Einschätzungen in der Praxis (zeitlicher Ablauf und Zeitbedarf sowie Informationen zu Widersprüchen)
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Skrabanik, Johanna; Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [Grad-Verleihende Institution]
Verfasserangabe: vorgelegt von: Johanna Skrabanik ; Erstprüfer/in: Herr Prof. Dr. Kölling, Zweitprüfer/in: Frau Barbara Hofmann
Jahr: 2011
Verlag: Schwerin, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe: Bachelorarbeiten
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Inhalt

Der Sinn und Zweck von Sperrzeiten1 nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und von Sanktionen² nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden aufgrund des schwankenden Verlaufs stark diskutiert. Um die steigende und sinkende Sperrzeitenanzahl erklären zu können, haben die Autoren Oschmiansky, Kull und Schmid (2001) und Müller und Oschimansky (2005, 2006) die Sperrzeitenentwicklung in den Jahren 1970 bis 2002 mitunter in einen zeitlichen Zusammenhang mit der Entwicklung der Zumutbarkeitsregelungen, der Entwicklung des Sperrzeitenrechts und der wirtschaftlichen Arbeitsmarktlage gesetzt. Dabei haben sie herausgefunden, dass die Sperrzeiten durch Regeländerungen im Bereich der Zumutbarkeit und durch Veränderungen im Sperrzeitenrecht beeinflusst wurden. In diesem Zusammenhang haben verschärfte Regeländerungen zu einem Anstieg der ausgesprochenen Sperrzeiten geführt (Müller und Oschmiansky 2005).
Seit der Einführung der Hartz – Gesetze³ im Jahr 2002 wurden die Sperrzeitenregelungen nach dem Rechtskreis SGB III und die Sanktionsregelungen nach dem Rechtskreis SGB II neu ausgerichtet. Das Instrument „Sperrzeit“ bzw. „Sanktionen“ sollte die Arbeitslosen beider Rechtskreise zur Suche und Annahme von Stellen bewegen. Die Hartz – Kommission verfolgte dabei die in der ökonomischen Theorie vertretende Suchtheorie nach Mortensen (1977), dass gekürzte Unterstützungszahlungen den Reservationslohn des Arbeitslosen senken würden (vgl. als Überblick Schneider 2008). Dadurch müssten vermehrt Stellenangebote mit einer niedrigeren Entlohnung angenommen werden (Wilke 2004). Die Hartz – Gesetze wurden auch unter dem Leitsatz „Neuausrichtung der Bewerberaktivierung“ eingeführt. Bewerberaktivierung bedeutet in diesem Zusammenhang die Arbeitsbereitschaft, die Mitwirkungsbereitschaft und die Mitwirkungsfähigkeit von Arbeitslosen beider Rechtskreise bei nachweislichen Defiziten wieder herzustellen. Aus diesem Grund sind Sanktionsinstrumente auch Maßnahmen zur Bewerberaktivierung (Schütz und Oschmianska 2006).
 
Führen verschärfte Sperrzeitenregelungen bzw. Sanktionsregelungen tatsächlich zu einer vermehrten Aussprache von Sperrzeiten bzw. Sanktionen? Können mit einer vermehrten Aussprache von Sperrzeiten Arbeitslose besser aktiviert werden? Diese Bachelor Thesis verfolgt das Ziel, Aufschluss darüber zu geben, ob Sperrzeiten bzw. Sanktionen in der Bundesagentur für Arbeit als Instrument eingesetzt werden, um Arbeitslose beider Rechtskreise dazu zu bewegen, intensiv an ihrer Integration auf dem Arbeitsmarkt beizutragen. Dies erfolgt je nach Rechtskreis getrennt. Dabei werden der zeitliche Ablauf der Aussprache von Sperrzeiten und Sanktionen, der Zeitbedarf der verantwortlichen Mitarbeiter und der Umgang mit Widersprüchen gegen Sperrzeiten- und Sanktionsentscheidungen schwerpunktmäßig betrachtet.
 
[…]
 
Fußnoten:
1: siehe Anhang I. (nur in der Print-Ausgabe verfügbar)
2: siehe Anhang I. (nur in der Print-Ausgabe verfügbar)
3: siehe Anhang I. (nur in der Print-Ausgabe verfügbar)
 

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Details

Verfasserangabe: vorgelegt von: Johanna Skrabanik ; Erstprüfer/in: Herr Prof. Dr. Kölling, Zweitprüfer/in: Frau Barbara Hofmann
Jahr: 2011
Verlag: Schwerin, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 02.06.03
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Beschreibung: 65 S. : graph. Darst.
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch III / Sperrzeit / Maßnahmen / Sanktionen / Arbeitsvermittler / Arbeitslose
Sozialgesetzbuch II / Sanktionen
Arbeitsmarktpolitik / Arbeitsmarktreform / Sanktionen
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Prof. Dr. Kölling, Herr [AkademischeR BetreuerIn]; Hofmann, Barbara [AkademischeR BetreuerIn]
Sprache: Deutsch
Fußnote: Schwerin, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2011
Mediengruppe: Bachelorarbeiten