Arbeitsvermittler*innen wenden als Street-Level Bureaucrats die Bestimmungen des
Sozialgesetzbuches II auf einzelne Bürger*innen an. Sie handeln dabei im Spannungsfeld der institutionellen Logiken von Dienstleistung und Kontrolle, die über die sogenannte
Eingliederungsvereinbarung – einem Vertrag zwischen Jobcenter und Arbeitsuchenden –
handlungsrelevant werden. Der Beitrag untersucht anhand standardisierter und qualitativer
Befragungen von Arbeitsvermittler*innen, wie diese mit dem „doppelten Mandat“ des
Dienstleistungs- und Kontrollauftrags umgehen und wie sie die Mehrdeutigkeiten der
Eingliederungsvereinbarung in der Interaktion mit Arbeitsuchenden verarbeiten. Die Analyse
zeigt, dass Arbeitsvermittler*innen fall- und prozessbezogen kooperative oder direktive
Elemente der Eingliederungsvereinbarung akzentuieren. Sie beschreiben jedoch auch
Fallkonstellationen, in denen sie ihren Entscheidungsspielraum zum Einsatz der
Eingliederungsvereinbarung als unzureichend wahrnehmen oder in denen die
Eingliederungsvereinbarung zu einer bürokratisch-leeren Übung wird. (Quelle: www.sozialerfortschritt.de)
Verfasserangabe:
Monika Senghaas ; Sarah Bernhard
Jahr:
2021
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Beschreibung:
H. 9, S. [487] - 507 : Tab.
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