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Der EuGH und die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

eine Zwischenbilanz
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Verfasser: Rambach, Peter H. M.; Koneberg, Xaver
Verfasserangabe: Peter H. M. Rambach ; Xaver Koneberg
Jahr: 2022
ZTR
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Urteil des EuGH vom 14.5.2019, C-55/18, gehört zu den Entscheidungen, die sowohl in der allgemeinen und der Fachöffentlichkeit als auch in der Politik für außerordentliche Aufmerksamkeit gesorgt haben. Entsprechend unterschiedlich fielen unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung die Reaktionen aus, sie reichten von voller Zustimmung (seitens der Gewerkschaften) bis zu völligem Unverständnis (seitens der Arbeitgeber). Die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag im Rahmen einer kleinen Anfrage zur Kontrolle des Arbeitsschutzgesetzes angefragt, welche Auswirkungen das Urteil nach Einschätzung der Bundesregierung auf das deutsche Arbeitszeitgesetz hat und ob aus Sicht der (schwarz-roten) Bundesregierung die Notwendigkeit besteht, die Dokumentationspflichten auszuweiten. In ihrer Antwort wies die Bundesregierung darauf hin, dass eine Einschätzung der Auswirkungen des Urteils „erst nach gründlicher Prüfung“ möglich und dass in diesem Zusammenhang auch zu prüfen sei, welche Möglichkeiten der Ausgestaltung der vom EuGH den Mitgliedstaaten ausdrücklich eingeräumte Ermessensspielraum biete. Der damalige Bundeswirtschaftsminister hielt neue nationale gesetzliche Regelungen nicht für erforderlich. Der damalige (und aktuelle) Bundesarbeitsminister kündigte an, dass er die Entscheidung durch eine nationale Lösung „zügig“ umsetzen wolle. Zwischenzeitlich sind drei Jahre vergangen. Eine Reaktion des Gesetzgebers auf das Urteil und damit die Lösung der sich stellenden Probleme steht noch aus. In diesem Beitrag werden die Kernaussagen des EuGH und ihre Bedeutung für das derzeit geltende deutsche Arbeitszeitrecht eingeordnet. Dabei werden auch die in drei Entscheidungen des Arbeitsgerichts Emden propagierten Auswirkungen auf das Vergütungsrecht und die Darlegungs- und Beweislast in Überstundenprozessen dargestellt, denen durch die aktuellen Entscheidungen des Fünften Senats des BAG vom 4.5.2022 eine Absage erteilt wurde, sowie ein Ausblick auf die weitere Entwicklung gegeben. (Quelle: https://start.rehm-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Rambach, Peter H. M.; Koneberg, Xaver
Verfasserangabe: Peter H. M. Rambach ; Xaver Koneberg
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: ZTR
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Beschreibung: H. 8, S. 460-467
Schlagwörter: Höchstarbeitzeit; Ruhezeit
Schlagwortketten:
Europäischer Gerichtshof / Arbeitszeiterfassung / Arbeitsschutzgesetz / Arbeitszeitrecht / Rechtsgrundlage
Arbeitszeit / Arbeitszeiterfassung
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Sprache: Deutsch
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