Cover von Leistungsentgelte bei den Ländern wird in neuem Tab geöffnet

Leistungsentgelte bei den Ländern

mit ersten landesbezirklichen Tarifverträgen gemäß § 18 TV-L isst bis Mitte 2007 zu rechnen
0 Bewertungen
Verfasser: Grosenick, Christian
Verfasserangabe: Christian Grosenick
Jahr: 2007
Die Personalvertretung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit Wirkung zum 1. November 2006 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft getreten. Wie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Bund und Kommunen, ist im TV-L für Landesverwaltungen und -betriebe, soweit deren Beschäftigte vom Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasst sind, die flächendeckende Einführung von Leistungsentgelten vereinbart worden. Allerdings sieht § 18TV-L ähnlich wie § 18 (Bund) TVöD für die Bundesebene - nähere Regelungen zur Ausgestaltung der Leistungsentgelte durch ergänzende Tarifverträge vor.

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Grosenick, Christian
Verfasserangabe: Christian Grosenick
Jahr: 2007
Übergeordnetes Werk: Die Personalvertretung
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: Nr. 4, S. 136 - 143 : Ill.
Schlagwortketten:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder / Leistungsentgelt
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss