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Sonderkündigungsschutz in der Elternzeit - Grenzen der unzulässigen Rechtsausübung?

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Verfasser: Klinkhammer, Patrick; Brungs, Mario
Verfasserangabe: Patrick Klinkhammer ; Mario Brungs
Jahr: 2014
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Inanspruchnahme von Elternzeit nach § BEEG § 16 BEEG erfolgt unter den Voraussetzungen des § BEEG § 15 BEEG durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Erfolgt diese Erklärung form- und fristgerecht, so genießt der betreffende Arbeitnehmer nicht nur während der Elternzeit, sondern bereits maximal acht Wochen vor deren Beginn den Sonderkündigungsschutz des § BEEG § 18 BEEG § 18 Absatz I 1 BEEG , der dem Arbeitgeber grundsätzlich jedwede Kündigung untersagt. Da dieser Kündigungsschutz je nach zeitlicher Abfolge bereits mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber eintreten kann, liegt es i. d. R. einseitig in den Händen des Arbeitnehmers, ab welchem Zeitpunkt das Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt besteht. Daher stellt sich die Frage, on Konstellationen denkbar sind, in denen die Berufung auf den Sonderkündigungsschutz die Grenzen der unzulässigen Rechtsausübung überschreitet und daher wegen Rechtsmissbrauchs dem Arbeitsnehmer entgegen der gesetzlichen Regelungen des § 18 l 1 BEEG zu verwehren ist. (Quelle: www.beck-online.de)

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Details

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Verfasserangabe: Patrick Klinkhammer ; Mario Brungs
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 14, S. 349 - 352
Schlagwortketten:
Elternzeit / Kündigungsschutz
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