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Deutsches Erziehungsgeld unter dem Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts

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Verfasser: Loytved, Helge
Verfasserangabe: Helge Loytved
Jahr: 2005
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Deutsches Erziehungsgeld (Erzg) und europäisches Gemeinschaftsrecht stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander. Während Erzg nur bei Fehlen einer vollen Erwerbstätigkeit des berechtigten Elternteils gewährt wird, befasst sich das europäische Sozialrecht insbesondere mit Wanderarbeitnehmern, die durch Ausübung der Freizügigkeit keine sozialen Nachteile erleiden sollen. Darüber hinaus gehört Erzg insofern zu einem sensiblen Bereich der innerstaatlichen Gesetzgebung, als mit ihm häufig neben sozialen auch bevölkerungspolitische Ziele verfolgt werden. Konsequenterweise wird daher für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland verlangt. Es gilt das so genannte Territorialitätsprinzip. Demgegenüber ist das europäische Gemeinschaftsrecht tendenziell auf eine grenzüberschreitende Leistungsverbringung ausgerichtet. Damit dürfte das Konfliktpotenzial, das sich ergibt, wenn deutsches Erzg unter den Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts gerät, bereits hinreichend charakterisiert sein. Im Rahmen dieses Beitrages sollen aus der Fülle der sich daraus ergebenden Fragen nur einige wenige beispielhaft behandelt werden.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Loytved, Helge
Verfasserangabe: Helge Loytved
Jahr: 2005
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Beschreibung: H. 7, S. 263-269
Schlagwörter: Erziehungsgeld; Europa; Sozialrecht
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