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Beteiligung des Betriebsrates im Einstellungsprozess (Teil 1)

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Verfasser: Ottmann, Jan
Verfasserangabe: Jan Ottmann
Jahr: 2018
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Einstellungsprozess sind unterschiedlich stark ausgestaltet. Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten (vgl. §§ BETRVG § 92¿ff. BetrVG) stellt neben der Mitbestimmung in sozialen (§ BETRVG § 87 BetrVG) und wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ BETRVG § 106¿ff. BetrVG) eine der wichtigsten Säulen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung dar. Die Beteiligung des Betriebsrates reicht vom „bloßen“ Unterrichtungsrecht bei der Personalplanung bis zu den Zustimmungsverweigerungsrechten bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieser Beitrag dient dazu, die Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Rahmen des Einstellungsprozesses strukturiert darzustellen und praktische Einblicke anhand aktueller Rechtsprechung zu gewähren. Er gliedert sich in zwei Teile. Während der erste Teil die allgemeinen personellen Angelegenheiten der §§ BETRVG § 92 bis BETRVG § 95 BetrVG beleuchtet, nimmt der zweite Teil (ArbRAktuell Heft 21/2018) die Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß §§ BETRVG § 99¿ff. BetrVG genauer „unter die Lupe“. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Ottmann, Jan
Verfasserangabe: Jan Ottmann
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 20, S. 493-496
Schlagwortketten:
Betrieb / Einstellung / Einstellungsverfahren / Betriebsrat
Betrieb / Personalplanung / Ausschreibung
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