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Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen nach den "Hartz"-Reformen

Analyse der Wirkungen des "Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Müller, Kai-Uwe; Oschmiansky, Frank
Verfasserangabe: Kai-Uwe Müller ; Frank Oschmiansky
Jahr: 2006
Verlag: Berlin, WZB
Reihe: Discussion paper / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung , SP I; 116
Mediengruppe: Bücher
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Inhalt

WZB / Forschungsschwerpunkt: Arbeit, Sozialstruktur und Sozialstaat / Abteilung: Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigung. - Im Rahmen des "Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" wurden die Zumutbarkeitskriterien verschärft und die Sperrzeitendauer reformiert, um die Sanktionsinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) leichter anwenden zu können, den Missbrauch von Versicherungsleistungen zu reduzieren sowie den Abgang aus dem Leistungsbezug zu beschleunigen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Wirkungen der Reformen auf die Sanktionspolitik der BA und ihrer regionalen Arbeitsagenturen. Dabei liegt das Hauptinteresse auf der Implementation der Sanktionen in den Arbeitsagenturen vor und nach den Hartz-Reformen. Der Fokus ist auf die Aussprache von Sperrzeiten, die den Bezug von Lohnersatzleistungen unterbrechen, gerichtet. Die Analysen basieren auf regionalen Geschäftsdaten der BA-Statistik, die für den Zeitraum 2000 bis 2004 quartalsweise vorliegen, einer schriftlichen Befragung aller Arbeitsagenturen sowie qualitativen Interviews in zehn Agenturen. Die empirische Analyse beruht auf linearen Paneldatenmodellen. Es zeigt sich, dass die Verhängung von Sanktionen erheblich durch regionale Kontextbedingungen beeinflusst wird. Die Sperrzeitenquote steigt bei einem niedrigeren Arbeitslosigkeitsniveau, einer kürzeren durchschnittlichen Arbeitslosigkeitsdauer sowie einem höheren Angebot offener Stellen. Die exogenen Faktoren restringieren den Spielraum für regionalspezifische Sanktionspolitiken. Dieser Spielraum wird ebenfalls durch Faktoren innerhalb der Agenturen eingeschränkt: Die Ressourcenausstattung, gemessen an Betreuungsrelationen Arbeitsloser zu Vermittlern/Beratern, wirkt sich auf das Niveau verhängter Sperrzeiten aus: Je höher das Verhältnis Arbeitsloser zu Vermittlern bzw. Beratern ausfällt, desto weniger Sperrzeiten werden ausgesprochen. Die Sanktionspolitik der BA ist in der Folgezeit des ersten Hartz-Gesetzes deutlich rigider geworden, was sich im Jahre 2003, verstärkt ab dem zweiten Quartal durch eine Veränderung der BA-Geschäftspolitik, in einem drastischen Niveauanstieg der Sperrzeitenquoten wegen Ablehnung eines Jobangebotes ausgedrückt hat. Der Druck auf arbeitslose Leistungsempfänger hat nach den Hartz-Reformen eindeutig zugenommen. Im Jahre 2004 "normalisierte" sich die Situation zwar, die Sperrzeitenquoten lagen jedoch weiterhin über dem Niveau vor den Reformen, weshalb von einem längerfristigen Einfluss der Hartz-Gesetze auf die Sanktionierung von Leistungsempfängern ausgegangen werden kann. Trotz der Restriktionen durch exogene und endogene Einflüsse lassen sich im Vergleich der Agenturen regionale Unterschiede in den Sanktionspolitiken ermitteln. Man kann demnach von sanktionspolitisch "strengeren" und "milderen" Agenturen sprechen. Die regionale Heterogenität macht sich auch bei der Umsetzung der Reformen bemerkbar: Während einige Arbeitsagenturen infolge der Gesetzesänderung ihre Sperrzeitenpolitik spürbar verschärften, reagierten andere Agenturen kaum, teilweise gar nicht auf die rechtlichen Veränderungen. Die Reformen sind demnach von den Arbeitsagenturen nicht einheitlich implementiert worden

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Müller, Kai-Uwe; Oschmiansky, Frank
Verfasserangabe: Kai-Uwe Müller ; Frank Oschmiansky
Jahr: 2006
Verlag: Berlin, WZB
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Beschreibung: 33 S.
Reihe: Discussion paper / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung , SP I; 116
Schlagwörter: Bundesagentur für Arbeit; Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt; Hartz I
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Mediengruppe: Bücher