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Teilhabe an Bildung nach § 75 Bundesteilhabegesetz

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Verfasser: Luthe, Ernst-Wilhelm
Verfasserangabe: Ernst-Wilhelm Luthe
Jahr: 2017
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Durch den mit dem Bundesteilhabegesetz (BGBl. I 2016, 3234; BT-Drs. 18/9522, 1¿f.) am 1.1.2018 in Kraft tretenden § 75 SGB IX mit seinen Leistungen zur Teilhabe an Bildung wird innerhalb des SGB IX eine neue Leistungsgruppe geschaffen. Für den Gesetzgeber ist dies einer der zentralen Reformpunkte des Gesetzes (BT-Drs. 18/9522, 3, 259). Gleichwohl wird nicht so recht klar, warum das gemacht wurde, da die hiervon erfassten Leistungen alles andere als neu sind. Der Beitrag geht der Frage nach, was man mit der neuen Vorschrift anfangen kann. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Luthe, Ernst-Wilhelm
Verfasserangabe: Ernst-Wilhelm Luthe
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 12, S. [441] - 447
Schlagwortketten:
Bundesteilhabegesetz / Bildung / Teilhabe
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