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Der Arbeitnehmer als Verantwortlicher für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen

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Verfasser: Richter, Tim
Verfasserangabe: Tim Richter
Jahr: 2020
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Während das Thema Datenschutz in der juristischen Literatur auch und gerade in Zeiten von Corona weiterhin große Beachtung findet, werden datenschutzrechtliche Aufgabenstellungen im Arbeitsalltag zunehmend vernachlässigt. Dies ist einerseits nachvollziehbar, da sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein Interesse daran haben, sich an die coronabedingten Gegebenheiten z.B. durch die kurzfristige Einrichtung von Homeofficearbeitsplätzen möglichst pragmatisch anzupassen. Andererseits darf die Anpassung an neue Umstände nicht dazu führen, dass bestehende Rechtsvorschriften keine Aufmerksamkeit mehr finden. Denn datenschutzrechtlich hat sich durch den Ausbruch der Corona-Pandemie nichts geändert. Gerade bei kurzfristigem Homeoffice werden datenschutzrechtliche Aspekte jedoch häufig nicht ausreichend bedacht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und inwieweit betroffene Arbeitnehmer ggfs. selbst für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sorgen müssen und bei Verstößen möglicherweise selbst haften. Der Beitrag liefert hierzu einen Überblick. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Richter, Tim
Verfasserangabe: Tim Richter
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 24, S. 613-616
Schlagwortketten:
Arbeitnehmer / Datenschutz / Rechtsgrundlagen
Homeoffice / Datenschutz
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