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Betriebsratsarbeit - So werden wirksame Beschlüsse gefasst

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Verfasser: Schulze, Marc-Oliver; Ratzesberger, Eva
Verfasserangabe: Marc-Oliver Schulze ; Eva Ratzesberger
Jahr: 2016
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Betriebsrat ist nach den Vorschriften des BetrVG als Kollegialorgan konzipiert. Dies bedeutet, dass die Willensbildung des Gremiums ausschließlich durch Beschlüsse erfolgt, welche dem Betriebsrat gleichzeitig die Grenzen seiner Handlungsfähigkeit setzen. Der Vorsitzende kann das Gremium nur auf der Grundlage ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschlüsse wirksam vertreten. Ist ein solcher Beschluss nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, hat dies regelmäßig die Unwirksamkeit der beschlossenen Maßnahme zur Folge. Welche Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung zwingend erfüllt sein müssen und wie Stolperfallen vermieden werden können, zeigt der nachfolgende Beitrag. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schulze, Marc-Oliver; Ratzesberger, Eva
Verfasserangabe: Marc-Oliver Schulze ; Eva Ratzesberger
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 14, S. 348 - 350
Schlagwortketten:
Betriebsrat / Beschlussverfahren
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