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Beratung und Beratungshilfe für die Grundsicherung

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Verfasser: Christl, Gerhard
Verfasserangabe: Gerhard Christl
Jahr: 2019
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Unzureichende kommunale Ressourcen sind keine Entschuldigung, wenn es um Individualansprüche nach dem SGB geht. Dies gilt auch im Vorfeld von Sozialleistungen für den Beratungsanspruch nach § 14 SGB I. Wird vom Träger der Sozialhilfe der Beratungspflicht nicht genügt, kann es zur Amtshaftung kommen, wie in dem Beitrag anhand eines aktuellen Falles erläutert wird (I.). Anschließend wird dargestellt, wie Beratungsdefizite durch einen Berater nach § 3 BerHG zu verhindern sind, wenn bereits für den Erstantrag auf Grundsicherung Beratungshilfe gewährt wird (II.). Als Fazit ergibt sich die notwendige Übereinstimmung von Beratungspflichten und Beratungsmöglichkeiten, einschließlich großzügiger Beratungshilfe (III.). (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Christl, Gerhard
Verfasserangabe: Gerhard Christl
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 6, S. 216 - 218
Schlagwörter: Sozialhilfe
Schlagwortketten:
Sozialhilfeempfänger / Beratungspflicht / Amtshaftung / Mitwirkungspflicht
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