Cover von Erweiterung des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Arbeitnehmer wird in neuem Tab geöffnet

Erweiterung des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Arbeitnehmer

der neue § 95 II 3 SGB IX
0 Bewertungen
Verfasser: Richter, Tim
Verfasserangabe: Tim Richter
Jahr: 2017
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Schwerbehinderte Arbeitnehmer werden durch das SGB IX besonders geschützt, insbesondere bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Eine solche ist nämlich nur dann zulässig, wenn das Integrationsamt vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung erteilt hat. Darüber hinaus ist vor Ausspruch der Kündigung – soweit vorhanden – die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 95 II SGB IX). Bislang hatte deren fehlende oder fehlerhafte Beteiligung keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit der Kündigung. Seit kurzem ist dies anders: Eine ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausgesprochene Kündigung ist nach § 95 II 3 SGB IX n. F. unwirksam. Der Beitrag setzt sich mit den Konsequenzen dieser Neuregelung für die arbeitsrechtliche Praxis auseinander. (Quelle: www.beck-online.de)

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Richter, Tim
Verfasserangabe: Tim Richter
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 4, S. 84-87
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch IX / Schwerbehinderung / Kündigung
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss