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Teilzeit während der Elternzeit soll sich lohnen

das neue ElterngeldPlus
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Verfasser: Winkel, Rolf
Verfasserangabe: Rolf Winkel
Jahr: 2014
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Während des Bezugs von Elterngeld ist zwar eine Erwerbstätigkeit – in Teilzeit – möglich. Sie spielt jedoch derzeit nur eine verschwindend geringe Rolle. Ganze 5 % aller Elterngeld-Bezieherinnen sind derzeit teilzeitbeschäftigt, 95 % sind dagegen »Vollzeit-Mütter«. Das soll sich ändern. Dies ist das erklärte Ziel des »Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz«1 das am 7. November 2014 vom Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten und für Geburten ab Juli 2015 gelten. Es bringt wesentliche Änderungen beim Elterngeld und bei der Elternzeit.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Winkel, Rolf
Verfasserangabe: Rolf Winkel
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 11, S. 410 - 413 : Tab.
Schlagwortketten:
Elternzeit / Teilzeit / Elterngeld
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