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Sperrzeitrechtliche Folgen der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ (§ 20a IfSG)

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Verfasser: Gräf, Stephan
Verfasserangabe: Stephan Gräf
Jahr: 2022
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Am 12.2.2021 ist das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ (BGBl. I S. 5162) in Kraft getreten. Mit diesem wurde der neue § 20¿a IfSG über die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ eingeführt, die allerdings erst ab dem 16.3.2022 Wirkung entfaltet. Arbeitnehmern, die bis zum Ablauf des 15.3.2022 weder einen 2G-Nachweis noch einen Nachweis über eine medizinische Kontraindikation vorlegen, droht ein Verlust des Lohnanspruchs und im Einzelfall als ultima ratio sogar eine Kündigung. Daran schließt sich auf sozialversicherungsrechtlicher Ebene die Frage an, ob es bei einer auf diese Weise verursachten Beschäftigungslosigkeit im Hinblick auf einen etwaigen Arbeitslosengeld-Anspruch zu einer Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 SGB III (Lösungstatbestand) kommt. Ihr soll im vorliegenden Beitrag nachgegangen werden. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Gräf, Stephan
Verfasserangabe: Stephan Gräf
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 175, S. 175-181
Schlagwortketten:
COVID-19 / Deutschland / Impfpflicht / Sanktionen
Corona / Pandemiebekämpfung / Infektionsschutzgesetz / Folgen / Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit / Arbeitsloser / Sperrzeit
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