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Corona-Arbeitsschutzverordnung wird - deutlich "abgespeckt" - nochmals verlängert

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Verfasser: Schwede, Joachim
Verfasserangabe: Joachim Schwede
Jahr: 2022
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die neue Arbeitsschutz-Verordnung (ArbSchV), die am 20.03.2022 in Kraft getreten ist, wurde am 16.03.2022 beschlossen. Wegen des nach wie vor hohen Infektionsrisikos müssen Arbeitgeber auch weiterhin Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um der Ansteckung im Betrieb entgegenzuwirken. Die neue Verordnung soll das gewährleisten; sie soll bis zum 25.05.2022 gelten, weil darüber hinaus eine gesetzliche Grundlage fehlt. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schwede, Joachim
Verfasserangabe: Joachim Schwede
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 6, S. 148
Schlagwortketten:
Corona / Arbeit / Arbeitsschutzverordnung / Schutzmaßnahmen
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