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Änderungen der §§ 31 ff. SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz

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Verfasser: Berlit, Uwe
Verfasserangabe: Uwe Berlit
Jahr: 2023
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Sanktionenrecht war seit jeher im SGB II umstritten; es hat seit dem Inkrafttreten der Regelungen etliche Wandlungen durchgemacht. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Sanktionenurteil zwar das Sanktionensystem in Teilen als nicht verfassungswidrig erkannt. Es hat aber leistungsrechtliche Reaktionen auf Obliegenheitsverletzungen im Rahmen des SGB II weder von vornherein insgesamt ausgeschlossen noch solche Reaktionen als von Verfassungs wegen zwingend erachtet. Der Gesetzgeber könne vielmehr „insbesondere auf die Vorgabe der Leistungsminderungen als Sanktionen verzichten, anstelle von Sanktionen die Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen oder geldwerte Leistungen vorgeben, oder auch eine Regelung schaffen, die bei einer Verletzung von Mitwirkungspflichten geringere als die bisher geregelten oder je nach Mitwirkungshandlung unterschiedliche Minderungshöhen vorsieht“; auch habe „der Gesetzgeber unterschiedliche Möglichkeiten, um außergewöhnliche Härten zu verhindern, die durch eine zwingende Sanktionierung entstehen können. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

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Verfasserangabe: Uwe Berlit
Jahr: 2023
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Beschreibung: H. 1, S. 22 - 27
Schlagwortketten:
Bürgergeld / Bürgergeldgesetz / Sanktionen / Leistungsminderung
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss