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Die Praktikantenregelung in § 22 MiLoG

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Verfasser: Greiner, Stefan
Verfasserangabe: Stefan Greiner
Jahr: 2016
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Gut, dass das Arbeitsrecht kein statisches Rechtsgebiet ist. In manchen Bereichen hätte Ulrich Preis uns - der "Schülergeneration" - ansonsten kaum etwas zum Forschen übrig gelassen. Zum Glück gibt es den Gesetzgeber und die Arbeitsgerichtsbarkeit, die immer neue, ungeahnte Probleme aufdecken oder auch enstehen lassen und dadurch mehr als in anderen Rechtsgebieten neue Forschungsanlässe schaffen. Der Gesetzgeber der 18. Legislaturperiode zeichnet sich insofern durch besonderes Engagement aus. Glanz und Elend liegen dabei dicht beeinander: Zu den legislativen Glanzstücken ist zweifellos das MiLoG zu rechnen, das erstaunlich reibungslos Eingang in die Rechtspraxis gefunden hat. Manche Befürchtung hat sich nicht bewahrheitet. Auf der anderen Seite des Spektrums von Glanz und Elend steht zweifellos das Tarifeinheitsgesetz (der Jubilar war einer der ersten Kritiker, vgl. Preis, FA 2014, 354), aber das soll hier nicht das Thema sein. Vielmehr soll ein vertiefender Blick auf die vielschichtige Praktikantenregelung in § 22 I 2 MiLoG geworfen werden. (Quelle: NZA)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Greiner, Stefan
Verfasserangabe: Stefan Greiner
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 10, S. 594 - 599
Schlagwortketten:
Arbeitsrecht / Mindestlohngesetz / Praktikant
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