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Der Mindestlohn für Studierende

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Deutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Verfasserangabe: Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Medienkennzeichen: OPEN ACCESS
Jahr: 2017
Verlag: Bonn, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mediengruppe: E-Book
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Der Mindestlohn gilt: Wer hart und engagiert arbeitet, wird dafür entsprechend entlohnt – auch im Praktikum. Durch die Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 hat sich für Praktikantinnen und Praktikanten einiges verbessert: Das Mindestlohngesetz beendet die unter dem Begriff „Generation Praktikum“ zusammengefassten Missstände und sorgt dafür, dass Praktikantinnen und Praktikanten nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden (Quelle: www.bmas.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Deutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Verfasserangabe: Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Medienkennzeichen: OPEN ACCESS
Jahr: 2017
Verlag: Bonn, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 02.13.05
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Beschreibung: Stand: Januar 2021, 1 Online-Ressource (20 S.) : Ill., graph. Darst.
Schlagwörter: Mindestlohn; Praktikant; Praktikum
Schlagwortketten:
Deutschland / Mindestlohn / Arbeitsvertragsrecht
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Fußnote: erscheint auch als Druck-Ausgabe: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Der Mindestlohn: Fragen und Antworten
Mediengruppe: E-Book