Cover von Flüchtige Gedanken zum Tarifeinheitsgesetz wird in neuem Tab geöffnet

Flüchtige Gedanken zum Tarifeinheitsgesetz

0 Bewertungen
Verfasser: Gamillscheg, Franz
Verfasserangabe: Franz Gamillscheg
Jahr: 2015
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Verfassungsgesetzgeber v. 1949 lehnte sich bei Schaffung des Art. 9 Abs. 3 GG an die Weimarer Verfassung (Art. 159 WRV) an.
Das Grundrecht sollte die Gewerkschaftsfreiheit schützen. Durch die Rspr. des BVerfG und des BAG wurde mit dem Begriff der koalitionsmäßigen Betätigung der TV zum Kernpunkt und damit Arbeitskampf und Tarifautonomie als von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt betrachtet.
Das GR besteht daher in seinem heutigen Inhalt aus 2 Teilen, dem ursprünglichen Charakter als Freiheitsrecht und der institutionellen Garantie einer funktionsfähigen Tarifautonomie. Um ein funktionsfähiges Tarifsystem zu gewährleisten, sind nur durchsetzungsfähige Koalitionen als tariffähig anerkannt. Auch die Übertragung vielfältiger
Aufgaben und Zuständigkeiten an Gewerkschaften und AG-Verbände wie bspw. Besetzung der Richterbank, Mitverwaltung der sozialen Sicherheit ist nur zu Gunsten starker und verantwortungsbewusst handelnder Verbände zu rechtfertigen. Das Aufkommen neuer
Spartengewerkschaften zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu bremsen, verstößt grds. nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG, wenn dadurch das Tarifwesen geschützt und gefördert wird. Zweifel bestehen allerdings, ob das Tarifeinheitsgesetz dieses
Ziel tatsächlich erreicht. (Quelle: www.arbeitundrecht.eu)

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Gamillscheg, Franz
Verfasserangabe: Franz Gamillscheg
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 6, S. 223-225
Schlagwörter: Tarifautonomie; Tarifrecht
Schlagwortketten:
Deutschland / Tarifeinheitsgesetz
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss