Cover von Neues zum Arbeitserlaubnisrecht nach der neugefassten Beschäftigungsverordnung wird in neuem Tab geöffnet

Neues zum Arbeitserlaubnisrecht nach der neugefassten Beschäftigungsverordnung

0 Bewertungen
Verfasser: Mävers, Gunther
Verfasserangabe: Gunther Mävers
Jahr: 2013
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Traditionsgemäß ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland für Drittstaatenangehörige, d.h. nicht EU- oder EWR-Staatsangehörige, grundsätzlich versperrt, sollten nicht die Voraussetzungen eines Öffnungstatbestandes gegeben sein. Während früher schon die Bezeichnung der dies regelnden Verordnung eine Abwehrhaltung suggerierte (?Anwerbestopp-Ausnahmeverordnung?), bestehen zwischenzeitlich zahlreiche Privilegierungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erleichtern. Bildlich gesprochen wurde die Zahl der Türöffnungen zum deutschen Arbeitsmarkt erheblich ausgeweitet sowie darüber hinaus in weiteren Fällen bereits bestehende Türschwellen deutlich abgesenkt. Mit Wirkung zum 01.08.2013 ist die neugefasste Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (?Beschäftigungsverordnung?, nachfolgend ?BeschV?) in Kraft getreten, deren Regelungen im Folgenden in einem Überblick dargestellt werden.

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Mävers, Gunther
Verfasserangabe: Gunther Mävers
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 19, S. 485-487
Schlagwortketten:
Arbeitserlaubnis / Recht
Arbeitsmarkt / Zugang / Drittstaatenangehörige
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss