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Dürfen Arbeitnehmer ChatGPT zur Erledigung ihrer Aufgaben einsetzen?

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Verfasser: Mohn, Matthias
Verfasserangabe: Matthias Mohn
Jahr: 2023
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Seit November 2022 ist der Chatbot ChatGPT („Generative Pre-trained Transformer“) des Unternehmens Open AI online verfügbar. Über ein textbasiertes Dialogsystem kann sich der Nutzer nach seinen Vorgaben von ChatGPT Texte oder andere Inhalte, wie Tabellen, Grafiken oder auch Programmecodes erstellen lassen. Für das Arbeitsverhältnis stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer dieses Tool zur Erledigung ihrer Aufgaben einsetzen dürfen. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Mohn, Matthias
Verfasserangabe: Matthias Mohn
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 9, S. 538 - 542
Schlagwortketten:
Künstliche Intelligenz / Chatbots / ChatGPT / Programm
ChatGPT / Arbeit / Nutzung
ChatGPT / Datenschutzrecht
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss