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Abordnen und Versetzen

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Verfasser: Gliech, Susanne
Verfasserangabe: Susanne Gliech
Jahr: 2020
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Engagierte Personalratsmitglieder machen sich bei der Dienststelle nicht immer beliebt. Diese darf dann ihre Weisungsrechte nicht missbrauchen.
Darum geht es:
1. Personalratsmitglieder sind vor Repressalien weitgehend gesetzlich geschützt.
2. Sie dürfen deswegen nur aus sehr wichtigen dienstlichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden.
3. Abordnungen und Versetzungen gehen nicht ohne die Zustimmung des Personalrats.
(Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Gliech, Susanne
Verfasserangabe: Susanne Gliech
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 7-8, S. 13 - 15 : Abb.
Schlagwortketten:
Personalratsmitglied / Abordnung / Versetzung / Versetzung <Arbeitsrecht>
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