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Darf der Arbeitgeber das?

Versetzung und Abordnung
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Verfasser: Kunze, Sandra
Verfasserangabe: Sandra Kunze
Jahr: 2019
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Oft werden Tarifbeschäftigte auf einem anderen Arbeitsplatz, an einem anderen Arbeitsort, in einer anderen Dienststelle eingesetzt. Dann stellt sich die Frage: Darf der Arbeitgeber das anweisen?
Darum geht es:
Im Rahmen seines Weisungsrechts darf der Arbeitgeber auch andere Tätigkeiten zuweisen.
Die Tarifverträge erlauben Versetzungen und Abordnungen von Beschäftigten.
Dabei hat der Arbeitgeber allerdings die engen Voraussetzungen zu beachten.
(Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kunze, Sandra
Verfasserangabe: Sandra Kunze
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 5, S. 17 - 19 : Abb.
Schlagwörter: Abordnung; Versetzung <Arbeitsrecht>
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