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Das Rangverhältnis von Verfassungs- und Unionsrecht nach der neuesten Rechtsprechung des BVerfG
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Verfasserangabe:
Monika Polzin
Jahr:
2012
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Das Rangverhältnis von Unions- und Verfassungsrecht ist sowohl im Pflicht- als auch Wahlfach klausur- und examensrelevant. Dies gilt derzeit umso mehr, als das BVerfG in jüngster Zeit im Urteil zum Lissabon-Vertrag zur Fussnote 1 und in dem sog. Mangold-Beschluss zur Fussnote 2 neue Maßstäbe für das Verhältnis dieser beiden Rechtsordnungen aufgestellt hat. Das Verhältnis zwischen Grundgesetz und Unionsrecht ist komplex und gehört zu den umstrittensten und meistdiskutierten Fragen in der Verfassungs- und Europarechtswissenschaft zur Fussnote 3. Dies liegt insbesondere daran, dass es weder im Unionsrecht noch im Grundgesetz ausdrückliche Normen gibt zur Fussnote 4, die das Verhältnis der Rechtsordnungen zueinander regeln. Die Bestimmung des Rangverhältnisses obliegt daher der Rechtsprechung, das heißt dem BVerfG bzw. dem EuGH. Dabei treffen zwei unterschiedliche Sichtweisen aufeinander: auf der einen Seite steht die europäische Perspektive des EuGH, auf der anderen Seite beurteilt das BVerfG das Verhältnis aus der nationalen Perspektive. Ziel dieses Aufsatzes ist es, die Rechtslage zu strukturieren und die grundlegenden Regeln für das Verhältnis zwischen nationalem Verfassungsrecht und Unionsrecht anhand der Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH darzulegen.
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Verfasserangabe:
Monika Polzin
Jahr:
2012
Aufsätze:
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Beschreibung:
Nr. 1, S. 1 - 6
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