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Vergaberecht

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - 4. Teil, Vergabeverordnung - VgV, Sektorenverordnung - SektVO, Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV, Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV, Wettbewerbsregistergesetz - WRegG, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A und B - VOB, Unterschwellenvergabeordnung - UVgO, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - VOL/B ; Textausgabe mit Sachverzeichnis und einer Einführung [mit dem Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit]
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Verfasserangabe: Einführung v. Ute Jasper u. Fridhelm Marx
Jahr: 2020
Verlag: München, dtv Verlagsgesellschaft
Reihe: dtv; 5595 , Beck-Texte im dtv
Mediengruppe: Bücher
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Zweigstelle: HdBA Mannheim Standorte: 02.11.03 a 23. Aufl. Ver Status: Verfügbar Vorbestellungen: 0 Frist: Barcode: 156333

Inhalt

23. Auflage 2020
 
Rechtsstand: 1. April 2020
 
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - 4. Teil, Vergabeverordnung - VgV, Sektorenverordnung - SektVO, Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV, Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV. Unterschwellenvergabeordnung - UVgO, Vergabe - und Vertragsverordnung für Bauleistungen- VOB Teil A und B, Wettbewerbsregistergesetz - WRegG sowie Vergabegesetze der Länder.
 
Zur Neuauflage:
 
In der 23. Auflage sind die mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2019/1827, 2019/1828, 2019/1829 und 2019/1830 vom 30.10.2019 durch die EU-Kommission festgelegten Schwellenwerte für die nächsten zwei Jahre enthalten. Demnach beträgt der Schwellenwert für Bauaufträge derzeit EUR 5.350.000, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge EUR 214.000, für Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit EUR 428.000 und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden EUR 139.000. Für Konzessionsvergaben gilt ein Schwellenwert von EUR 5.350.000. Soziale und andere besondere Dienstleistungen nach Anhang XIV der VRL müssen unverändert ab einem Auftragsvolumen von EUR 750.000 europaweit ausgeschrieben werden. Die nächste Anpassung der Schwellenwerte wird die EU-Kommission 2021 vornehmen.
 
Außerdem sind die landesvergaberechtlichen Änderungen Niedersachsens und Rheinland-Pfalz (HsNr. 21 NDS Änd. 19, 354 (iK 1.1.2020), HsNr. 23 RlPf Änd. 19, 333 (iK 4.12.2019)) enthalten. (Quelle: www.lehmanns.de)

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Details

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Verfasserangabe: Einführung v. Ute Jasper u. Fridhelm Marx
Jahr: 2020
Verlag: München, dtv Verlagsgesellschaft
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 02.11.03
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ISBN: 978-3-423-53043-9
2. ISBN: 3-423-53043-X
Beschreibung: 23. Aufl., Stand: 1.6.2020, LXII, 612 S.
Reihe: dtv; 5595 , Beck-Texte im dtv
Schlagwörter: Finanzrecht; Haushaltsrecht; Vergabeordnung
Schlagwortketten:
Deutschland / Verdingungsordnung für Bauleistungen
Deutschland / Verdingungsordnung für Leistungen
Deutschland / Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Jasper, Ute [Vorr.] ; Marx, Fridhelm [Vorr.]
Fußnote: Nebent.: VgR
Mediengruppe: Bücher