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Lebensbedingungen und Teilhabe von jungen sanktionierten Arbeitslosen im SGB II

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Verfasser: Schreyer, Franziska; Zahradni, Franz; Götz, Susanne
Verfasserangabe: Franziska Schreyer ; Franz Zahradni ; Susanne Götz
Jahr: 2012
Sozialer Fortschritt
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Sanktionen im SGB II bedeuten ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum für meist drei Monate. Unter 25-Jährigen werden in Deutschland stärker sanktioniert als Ältere. In biographisch-narrativen Interviews zeigt sich, das Teilhabechancen junger Arbeitsloser durch Sanktionen weiter eingeschränkt werden. Lebensmittelgutscheine, die Härten abmildern sollen, decken nur das physische Existenzminimum ab und werden als entwürdigend erlebt. Wohnen junge Arbeitslose im eigenen Haushalt, kann es relativ schnell zu Spereen bei der Energieversorgung oder Wohnungsverlust kommen. Ferner besteht die Gefahr von Verschuldung. Sanktionen belasten auch die sozialen Nahbeziehungen von Sanktionierten. Sie können zu vorübergehendem Kontaktabbruch zwischen Arbeitslosen und Fachkräften sowie zu Existenzängsten und lähmender Überforderung beitragen. Diese können der angestrebten Aktivierung junger Arbeitsloser gerade entgegen stehen.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schreyer, Franziska; Zahradni, Franz; Götz, Susanne
Verfasserangabe: Franziska Schreyer ; Franz Zahradni ; Susanne Götz
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: Sozialer Fortschritt
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Beschreibung: H. 9, S. 213-220
Schlagwörter: Jugendlicher Arbeitsloser
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Sanktion / Auswirkung
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