Nach Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.
Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, sowie die entsprechenden Einrichtungen dazu
Betroffen sind u.a.:MusikveranstaltungKulturveranstaltungSportveranstaltungKonzerte/FestivalsTheatervorstellungMusik-, Kultur-, Sport- oder sonstige FreizeiteinrichtungenMusik-Freizeiteinrichtung (Konzerthäuser, Musikschulen u.a.)Kultur-Freizeiteinrichtung (Theater, Kinos, Bühnen, Museen u.a.)Sport-Freizeiteinrichtung (Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks, Freizeitparks etc.)
InhaltWann muss ich den angebotenen Gutschein akzeptieren?Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich mein Geld zurück bekomme?Wer ist der Veranstalter? An wen muss ich mich wenden? Hier helfen Musterschreiben!Veranstalter finden konkrete Formulierungshilfen, was ein Gutschein beinhalten muss.
(Quelle: www.lehmanns.de)
Suche nach diesem Verfasser
Verfasserangabe:
hrsg. v. Lyudmyla Römermann, Volker Römermann
Jahr:
2020
Verlag:
München, C.H.Beck
Aufsätze:
Zu diesem Aufsatz wechseln
opens in new tab
Links:
Diesen Link in neuem Tab öffnen
Übersicht (Inhaltsverzeichnis)
Mehr...
Systematik:
Suche nach dieser Systematik
02.12.03
Suche nach diesem Interessenskreis
ISBN:
978-3-406-76125-6
2. ISBN:
3-406-76125-9
Beschreibung:
48 S.
Mediengruppe:
Bücher