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Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

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Verfasser: Aligbe, Patrick
Verfasserangabe: Patrick Aligbe
Jahr: 2013
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die ersten substantiierten Regelungen zu Mutterschutz sind auf das Jahr 1878 zurückzuführen. Die Beschäftigungsverbote wie wir sie kennen, finden dich allerdings erst in den mutterschutzrechtlichen Regelungen von 1942. Unserem heutigen Rechtsverständnis entsprechend, steht der Schutz des Individuums im geltenden Mutterschutzrecht im Vordergrund. Auch steht die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Art. 6 I GG). Vor diesem Hintergrund trat 1952 das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter in Kraft (MuSchG), welches grundlegende Vorgaben für die Beschäftigung von werdenden Müttern enthält. Die darin enthaltenen Beschäftigungsverbote sind Gegenstand dieses Beitrags.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Aligbe, Patrick
Verfasserangabe: Patrick Aligbe
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 6, S. 151 - 154
Schlagwörter: Mutterschutz
Schlagwortketten:
Beschäftigungsverbot / Schwangere
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