Cover von Gesetzlicher Mindestlohn - kein vertreilungspolitisches Allheilmittel wird in neuem Tab geöffnet

Gesetzlicher Mindestlohn - kein vertreilungspolitisches Allheilmittel

0 Bewertungen
Verfasser: Brenke, Karl; Müller, Kai-Uwe
Verfasserangabe: Karl Brenke ; Kai-Uwe Müller
Jahr: 2013
DIW-Wochenbericht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Alle im Bundestag vertretenen Parteien treten inzwischen für Mindestlohnregulierungen ein, deutlich unterschiedliche Positionen gibt es jedoch hinsichtlich der Gestaltung und der Höhe. In der vorliegenden Untersuchung wird gezeigt, dass bei einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vor allem die Löhne von geringfügig Beschäftigten, Frauen, Personen ohne Berufsausbildung und Arbeitnehmern, die nicht im gelernten Beruf tätig sind, sowie von Beschäftigten in Ostdeutschland angehoben werden müssten. Betroffen wären insbesondere Kleinstbetriebe sowie Anbieter konsumnaher Dienstleistungen, kaum indes Wirtschaftszweige, die unmittelbar dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Generell müsste ein Mindestlohn nach den Ergebnissen der ökonomischen Forschung nicht mit Arbeitsplatzverlusten einhergehen. Es gibt aber Hinweise darauf, dass die Wirkungen stark von der Höhe der festgesetzten Lohnuntergrenze abhängen. Durch einen Mindestlohn könnte zwar die Lohnspreizung verringert werden, und Gerechtigkeitsvorstellungen, wie sie von einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland geteilt werden, würden so weniger verletzt als gegenwärtig. Zu einer Einebnung der Ungleichheit bei den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte und zu einer wesentlichen Verringerung von Armut käme es aber nicht. Ebenfalls wäre nicht zu erwarten, dass die Zahl derjenigen Arbeitnehmer, die Leistungen nach Hartz IV beziehen (Aufstocker), stark zurückginge. Ein kräftiger gesamtwirtschaftlicher Kaufkraftschub ist ebenfalls nicht anzunehmen. Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland wäre ein Feldexperiment, das mit Bedacht angegangen werden sollte. Aus wissenschaftlicher Sicht sollte beim Einstieg das Niveau nicht zu hoch angesetzt werden, und die Wirkung des Mindestlohns müsste sorgfältig beobachtet werden. Erweist sich ein allgemeiner Mindestlohn als unschädlich für die Beschäftigung, sollte sein Niveau zügig angehoben werden. Bei der Einführung ist darauf zu achten, dass die Regulierung nicht unterlaufen wird - etwa durch unbezahlte Mehrarbeit oder durch die vermehrte Beschäftigung in Form von Minijobs oder Werkverträgen

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Brenke, Karl; Müller, Kai-Uwe
Verfasserangabe: Karl Brenke ; Kai-Uwe Müller
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: DIW-Wochenbericht
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: Nr. 39, S. 3 - 17 : graph. Darst.
Schlagwörter: Mindestlohn
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss