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Gleichwertige Lebensverhältnisse - Gebot, Kompetenzgrenze oder Leitbild?
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Verfasserangabe:
Eberhard Eichenhofer
Jahr:
2023
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die Forderung nach gleichwertigen Lebensverhältnissen kommt aus der Raumplanung. Sie hat inzwischen auch in der Sozialpolitik eine zentrale Bedeutung erlangt. Darüber hinaus spielt sie für die Erörterung des Ost-West-Verhältnisses eine zentrale Rolle. Was diese Forderung besagt und aus ihr für die Sozialpolitik folgt, ist dagegen offen. Der Begriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse stammt aus Art. 72 Abs. 2 GG. Dorthin ist er gelangt, um die Forderung nach einheitlichen Lebensverhältnissen abzuschwächen. Die Forderung nach gleichwertigen Lebensverhältnissen erscheint dort jedoch weder als Gebot noch Leitbild, sondern als Schranke für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Verhältnis zu den Ländern. Die Anforderung an die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse soll neben die Tauglichkeit des Bundesgesetzes zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit treten. In der bisherigen Entscheidungspraxis des BVerfG im Zusammenhang mit Regelungen der Altenpflege, des Hochschulrechts und des Betreuungsgeldes trat das Kriterium nur als Disqualifikation von Bundesgesetzen auf. Die ergangene Rechtsprechung erlaubt also nur eine Feststellung über den negativen Gehalt der Forderung nach einheitlichen Lebensverhältnissen, nicht aber nach dessen möglicher positiver Bedeutung. Der Beitrag wendet sich abschließend der Frage zu, welche Tragweite
die Forderung nach gleichwertigen Lebensverhältnissen im Hinblick auf die Ost-West-Angleichung nach 1990 im wiedervereinigten Deutschland erlangte. (Quelle: www.elibrary.duncker-humblot.com)
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Eberhard Eichenhofer
Jahr:
2023
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Beschreibung:
H. 4, S. [329] - 343
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Sprache:
Deutsch
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss