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Abfindungsbegrenzungen- und ausschlüsse im Sozialplan - ein Leitfaden für die Praxis

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Verfasser: Richnow, Alexander; Hördt, Michael
Verfasserangabe: Alexander Richnow ; Michael Hördt
Jahr: 2022
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Umstrukturierungen, die mit einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 S. 3 Nrn. 1 bis 5 BetrVG einhergehen, erfordern – mit Ausnahme der Anwendungsfälle des § 112a BetrVG -- die Verhandlung und den Abschluss eines Sozialplanes (§ 112 BetrVG). Meistens werden umfangreiche Regelungen getroffen, um Nachteile für Arbeitnehmer abzufedern. Hohe oder zumindest angemessene Budgets für Abfindungen sind die Regel, gleichzeitig ist aber auch Geld endlich. Nachdem das BAG (ArbRAktuell 2022, 97m.Anm. Schindele) sich erst kürzlich wieder mit einer Höchstbetragsklausel mit einer Abfindungsbegrenzung auf 75.000 EUR brutto in einem Sozialplan beschäftigt hat, sollen im Beitrag die maßgeblichen Leitplanken für entsprechende Gestaltungen im Sozialplan dargestellt werden. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Verfasserangabe: Alexander Richnow ; Michael Hördt
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 8, S. [194] - 196
Schlagwortketten:
Deutschland / Abfindung / Abfindungsberechnung / Sozialplan
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