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Rechtsschutz in Bezug auf eine Kürzung der Vergütung - Wesentliche Änderungen im Leistungserbringungsrecht durch das künftige Bundesteilhabegesetz

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Verfasser: Kulenkampff, Rainer
Verfasserangabe: Rainer Kulenkampff
Jahr: 2016
Rechtsdienst der Lebenshilfe
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Grundverhältnis (Erfüllungsverhältnis) wird bestimmt durch den zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Hilfeberechtigten (z.b. Betreuung und Förderung in einem heilpädagogischen Kindergarten). Kommt es hier zu Leistungsstörungen, stehen dem Leistungsberechtigten zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenerstz, Rückzahlung etc. zu.
Im folgenden Beitrag soll untersucht werden, inwieweit derartige Ansprüche nach dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) dem Leistungsträger (Kostenträger) gegen den Leistungserbringer zustehen. Soweit Ansprüche bestehen, kommt der Frage des Rechtsschutzes für den Leistungserbringer besondere Bedeutung zu.
(Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kulenkampff, Rainer
Verfasserangabe: Rainer Kulenkampff
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Rechtsdienst der Lebenshilfe
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Beschreibung: H. 4, S. 174 - 176
Schlagwortketten:
Bundesteilhabegesetz
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