wird in neuem Tab geöffnet
Rechtsschutz in Bezug auf eine Kürzung der Vergütung - Wesentliche Änderungen im Leistungserbringungsrecht durch das künftige Bundesteilhabegesetz
0 Bewertungen
Verfasserangabe:
Rainer Kulenkampff
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Das Grundverhältnis (Erfüllungsverhältnis) wird bestimmt durch den zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Hilfeberechtigten (z.b. Betreuung und Förderung in einem heilpädagogischen Kindergarten). Kommt es hier zu Leistungsstörungen, stehen dem Leistungsberechtigten zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenerstz, Rückzahlung etc. zu.
Im folgenden Beitrag soll untersucht werden, inwieweit derartige Ansprüche nach dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) dem Leistungsträger (Kostenträger) gegen den Leistungserbringer zustehen. Soweit Ansprüche bestehen, kommt der Frage des Rechtsschutzes für den Leistungserbringer besondere Bedeutung zu.
(Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe)
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
Verfasserangabe:
Rainer Kulenkampff
Jahr:
2016
Aufsätze:
Zu diesem Aufsatz wechseln
opens in new tab
Diesen Link in neuem Tab öffnen
Mehr...
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung:
H. 4, S. 174 - 176
Schlagwortketten:
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss