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Ein Grundsatz kommt ins Wanken

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Verfasser: Schwarz, Henriette
Verfasserangabe: Henriette Schwarz
Jahr: 2014
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Beamte dürfen nicht streiken. Dieser hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums galt bisher als unumstößlich. Jetzt lässt ein bemerkenswertes Urteil des BVerwG Zweifel aufkommen.
Darum geht es:
1. Nehmen Beamtinnen und Beamte an Warnstreiks teil, müssen sie weiterhin disziplinarrechtliche Sanktionen fürchten.
2. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 11 Europäische Menschenrechtskonvention befreien sie nämlich nicht von ihrer Dienstleistungspflicht.
3. Für nicht hoheitlich tätige Beamtinnen und Beamte hat der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen grundgesetzlichem Streikverbot und konventionsrechtlichem Streikrecht herbeizuführen.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schwarz, Henriette
Verfasserangabe: Henriette Schwarz
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 7-8, S. 49 - 53 : Ill
Schlagwortketten:
Beamter / Streikrecht
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