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Motivationszuwendungen in der Sozialhilfe

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Verfasser: Aubel, Tobias
Verfasserangabe: Tobias Aubel
Jahr: 2021
Die Sozialgerichtsbarkeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Bisweilen versucht ein Träger einer Maßnahme zur Eingliederung leistungsgeminderter Menschen in das Erwerbs- oder das Gemeinschaftsleben, die teilnehmenden Personen durch Zahlung eines Geldbetrages zur Teilnahme an der Maßnahme zu motivieren. Nach dem Urteil des 8. Senats des BSG vom 3.7.2020 – B 8 SO 27/18 R (abgedruckt in diesem Heft, S. 306 ff.) mindern solche Motivationszuwendungen die Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich nicht. Der Beitrag beleuchtet neben den durch die Entscheidung aufgeworfenen verfahrensrechtlichen Fragen die materiell-rechtlich maßgeblichen Vorschriften und hinterfragt die Auffassung des BSG kritisch. (Quelle: https://diesozialgerichtsbarkeit.de/)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Aubel, Tobias
Verfasserangabe: Tobias Aubel
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Die Sozialgerichtsbarkeit
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Beschreibung: H. 5, S. 291-300
Schlagwortketten:
Sozialhilfeempfänger / Maßnahme / Motivationszuwendung / Rechtsgrundlage
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