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Die politische Grammatik der Wissenschaftsfreiheit

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Verfasser: Gärditz, Klaus Ferdinand
Verfasserangabe: Klaus Ferdinand Gärditz
Medienkennzeichen: OPEN ACCESS
Jahr: 2021
Aus Politik und Zeitgeschichte
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Grundgesetz weist der Wissenschaftsfreiheit einen besonderen Schutz zu. In Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 GG heißt es: "Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei". Dahinter verbirgt sich ein Grundrecht, das in politischen Diskursen oftmals zu einer akademischen Meinungs- oder Redefreiheit verzwergt wird, aber eigentlich als politisches Grundrecht vor allem Schutzfunktionen gegen die Risiken politisierender Meinungskämpfe erfüllt. Die Unverfügbarkeit wissenschaftlicher Richtigkeit für den Staat ist das Ergebnis eines langen Prozesses, Wahrheitsfragen ganz allgemein als Bezugspunkt öffentlicher Gewalt zu neutralisieren. (Quelle: www.bpb.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Gärditz, Klaus Ferdinand
Verfasserangabe: Klaus Ferdinand Gärditz
Medienkennzeichen: OPEN ACCESS
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Aus Politik und Zeitgeschichte
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Beschreibung: H. 46, S. 10-16
Schlagwortketten:
Grundrecht / Wissenschaft / Forschung / Lehre / Freiheit
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